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Allgemeine Geschäftsbedingungen für kundenspezifische Komponenten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Kauf von kundenspezifischen Komponenten.

Der Käufer wird insbesondere auf die Bestimmungen der Klauseln 4.1 und 13 hingewiesen.

1 Interpretation

1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Accu bedeutet Accu Limited (registriert in England und Wales mit der Firmennummer 08016434), dessen Sitz sich in Hagg Wood Stone Quarry, Woodhead Road, Huddersfield, West Yorkshire, HD9 6PW befindet und dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer GB136780105 ist.

Geschäftstag ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem Banken in London geschäftlich geöffnet sind.

Käufer die Person oder Firma, die die Waren von Accu kauft.

Bedingungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit Klausel 17.3 geänderten Fassung.

Vertrag über den Vertrag zwischen Accu und dem Käufer über die Lieferung von Waren in Übereinstimmung mit der Bestellung und diesen Bedingungen.

Lieferadresse bezeichnet den Ort, an dem die Waren geliefert werden sollen, wie vom Käufer in der Bestellung angegeben.

Ereignis höherer Gewalt hat die Definition in Abschnitt 15.2.

Waren die maßgefertigten Waren (oder Teile davon), die dem Käufer von Accu geliefert werden sollen, wie in der Bestellung festgelegt.

Bestellen Sie die Bestellung des Käufers für die Lieferung von Waren, wie sie vom Käufer per E-Mail oder Telefon aufgegeben wurde, in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und einschließlich aller Zeichnungen, Modelle oder Dokumente, die zwischen Accu und dem Käufer vereinbart wurden.

Identität personenbezogener Daten und Kontaktdaten von Personen wie Namen, Titel und andere Identifikatoren zusammen mit Geschäftsadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Spezifizierung aller Spezifikationen für die Waren (einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen), die vom Käufer und Accu schriftlich vereinbart wurden.

Website Accus Handelswebsite unter www.accu.co.uk.

1.2 In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

1.2.1 eine Person umfasst eine natürliche Person, ein Unternehmen oder eine nicht rechtsfähige Einrichtung (unabhängig davon, ob sie eine separate Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht);

1.2.2 ein Verweis auf eine Partei schließt ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger ein;

1.2.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche gesetzliche Bestimmung in der geänderten oder nachgeänderten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle nachrangigen Rechtsvorschriften ein, die nach diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder nachgegebenen Fassung erlassen wurden;

1.2.4 Jeder Satz, der durch die Begriffe eingeführt wird, einschließlich, insbesondere zum Beispiel oder einen ähnlichen Ausdruck, ist als illustrativ auszulegen und schränkt den Sinn der vorhergehenden Wörter nicht ein diese Bedingungen; und

1.2.5 Ein Verweis auf das Schreiben oder Schreiben beinhaltet E-Mail.

2 Vertragsgrundlage und Auftragserteilung

2.1 Sofern nicht anders zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, gelten diese Bedingungen für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz, Handelsgebrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.

2.2 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Accu und dem Käufer über die Lieferung der Waren dar.

2.3 Der Käufer hat eine erste Anfrage für den Kauf von Waren über die Website, telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Accu wird die Anfrage prüfen und sich mit dem Käufer in Verbindung setzen, um die Anforderungen des Käufers zu besprechen oder um zu bestätigen, dass er die Anfrage des Käufers erfüllen kann. Die erste Anfrage des Käufers stellt keine Bestellung dar.

2.4 Sobald Accu bestätigt hat, dass es der Anfrage des Käufers nachkommen kann, und vorbehaltlich der Zustimmung zur Spezifikation für die Waren, kann der Käufer bestätigen, dass er fortfahren und eine Bestellung für die Waren aufgeben möchte.

2.5 Jede Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Bestellung (einschließlich der Spezifikation und aller an Accu übermittelten Zeichnungen, Modelle und Dokumente) vollständig und korrekt ist, bevor sie aufgegeben wird.

2.6 Nach Erhalt einer Bestellung sendet Accu dem Käufer eine Bestellbestätigungs-E-Mail mit einer Bestätigung der Bestelldaten des Käufers (Auftragsbestätigung). Die Bestellung gilt nur als akzeptiert, wenn Accu die Auftragsbestätigung an den Käufer sendet. Zu diesem Zeitpunkt tritt der Vertrag zustande.

2.7 Beim Versand der Waren oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren zur Abholung zur Verfügung gestellt werden, sendet Accu die Rechnung für die Waren und eine Konformitätsbescheinigung für die Waren (falls zutreffend) an den Käufer Accu.

2.8 Wenn Accu dem Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Waren zu liefern, wird Accu den Käufer per E-Mail oder Telefon darüber informieren und die Bestellung des Käufers nicht bearbeiten. Wenn der Käufer die Waren bereits bezahlt hat, erstattet Accu dem Käufer den vollen Betrag einschließlich aller berechneten Versandkosten so schnell wie möglich.

2.9 Diese Bedingungen gelten nur in englischer Sprache.

2.10 Da die unter diesen Bedingungen bestellten Waren gemäß den maßgeschneiderten oder kundenspezifischen Anforderungen des Käufers hergestellt werden, kann der Käufer seine Bestellung nicht stornieren oder die Waren zu keinem Zeitpunkt zurückgeben, nachdem Accu seine Auftragsbestätigung erteilt hat.

3 Waren

3.1 Accu behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation für die Waren nur dann vorzunehmen, wenn eine solche Änderung unbedingt erforderlich ist, um den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Standards zu entsprechen.

3.2 Durch den Kauf von Waren von Accu stimmt der Käufer zu und bestätigt, dass der Import, das Eigentum oder die Verwendung der Waren durch geltende Gesetze innerhalb des Landes, in dem die Waren verwendet oder geliefert werden, nicht verboten ist.

3.3 Accu garantiert nicht, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie verwenden möchte.

3.4 Vor der Bestellung muss sich der Käufer davon überzeugen, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für den er die Waren verwenden möchte, und dass die Waren alle für diesen Zweck erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

3.5 Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass keine Waren zur Verwendung in oder in Verbindung mit einem Produkt gekauft werden dürfen, das nach den Gesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit, in der dieses Produkt verwendet wird, rechtswidrig ist.

4 Entschädigung

4.1 Der Käufer stellt Accu von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverlust und aller Zinsen, Strafen sowie rechtlichen und sonstigen angemessenen beruflichen Kosten und Ausgaben) erlitten oder Accu im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen Accu wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter entstanden ist, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Spezifikationen, Zeichnungen oder Dokumente des Käufers durch Accu ergeben. Diese Klausel 4.1 überlebt die Kündigung des Vertrages.

4.2 Vor der Bestellung muss sich der Käufer davon überzeugen, dass jedes relevante Design und/oder jede Zeichnung, die bei Accu eingereicht werden soll, keine Rechte Dritter verletzt. Accu behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls es vernünftigerweise davon ausgeht oder vermutet, dass die Entwürfe, Zeichnungen oder die Spezifikation des Käufers solche Rechte Dritter verletzen.

5 Lieferung

5.1 Zum Zeitpunkt der Bestellung muss der Käufer angeben, ob die Waren an die Lieferadresse geliefert oder vom Käufer in den Räumlichkeiten von Accu abgeholt werden sollen (vorausgesetzt, dass die Abholung zum Zeitpunkt der Bestellung eine verfügbare Option ist).

5.2 Wenn sich der Käufer für die Lieferung der Waren entscheidet:

5.2.1 Accu ernennt seinen benannten Kurier, der die Waren an die Lieferadresse liefert;

5.2.2 der Käufer trifft alle Vorkehrungen, um die Lieferung der Waren bei Lieferung anzunehmen; und

5.2.3 Die Lieferung muss bei Ankunft der Waren an der Lieferadresse abgeschlossen sein.

5.3 Wenn der Käufer sich für die Abholung der Waren entscheidet:

5.3.1 ein Abholdatum wird von Accu zu dem Zeitpunkt angegeben, an dem die Waren fertig sind; und

5.3.2 Die Lieferung erfolgt nach Abholung der Waren durch den Käufer.

5.4 Accu behält sich das Recht vor, eine Bestellung jederzeit abzulehnen (oder eine Bestellung (oder einen Teil davon) zu stornieren), aus irgendeinem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

5.4.1 wenn eine Bestellung aufgefordert wird, in ein Land oder eine Gerichtsbarkeit geliefert zu werden, in die eine Lieferung nicht möglich ist;

5.4.2 wenn die im Rahmen der Bestellung herzustellenden Waren unerschwinglich schwierig oder physisch unmöglich herzustellen sind;

5.4.3 wenn es einen unvorhergesehenen Mangel an Materialien gibt, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind; oder

5.4.4 wenn eine Bestellung gebeten wird, an eine Lieferadresse geliefert zu werden, an die zum Zeitpunkt der Bestellung Accu oder seine benannten Kuriere nicht liefern.

5.5 Für den Fall, dass eine Bestellung (oder ein Teil davon) gemäß Abschnitt 5.4 abgelehnt oder storniert wird, nachdem sie aufgegeben wurde, erstattet Accu dem Käufer alle Beträge, die der Käufer für die Bestellung (oder die entsprechenden stornierten Waren) bezahlt hat.

5.6 Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich.

5.7 Accu stellt sicher, dass jeder Lieferung der Waren ein Lieferschein beigefügt ist, der das Datum der Bestellung sowie die Art und Menge der Waren angibt, oder stellt sicher, dass der entsprechende Lieferschein dem Käufer elektronisch vor oder zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren.

5.8 Accu kann die Bestellung in Raten liefern. Für den Fall, dass Accu zustimmt, jede Rate separat in Rechnung zu stellen, stellt jede Rate einen separaten Vertrag dar. Eine Verzögerung der Lieferung oder ein Mangel an einer Rate berechtigt den Käufer nicht, eine andere Rate zu stornieren.

5.9 Accu haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren oder Leistungsausfälle, die durch Folgendes verursacht werden:

5.9.1 das Versäumnis des Käufers, Accu (oder seinem benannten Kurier) angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Informationen zur Verfügung zu stellen;

5.9.2 das Versäumnis des Käufers, Einfuhrgebühren, Zölle und Tarife zu veranlassen oder zu zahlen, die für die Bestellung des Käufers gelten; oder

5.9.3 ein Ereignis höherer Gewalt.

5.10 Wenn Accu die Waren aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht liefern kann oder der Käufer die Lieferung nicht annimmt, ist Accu berechtigt, die Waren so lange einzulagern, bis die Lieferung erfolgt ist, und der Käufer haftet für alle mit einer solchen Lagerung verbundenen Kosten.

5.11 Wenn Accu die Waren nicht liefert, kann es nach seiner Wahl:

5.11.1 dem Käufer eine Ersatzbestellung liefern; oder

5.11.2 erstatten dem Käufer den Preis der Bestellung,

und die Haftung von Accu in Bezug auf eine solche Nichtlieferung beschränkt sich auf die Erstattung des Preises der entsprechenden Bestellung für den Fall, dass keine Ersatzbestellung erteilt wird.

6 Import von Waren

6.1 Für den Fall, dass sich die Lieferadresse für eine Bestellung in Nordirland befindet, erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass er für die Zollabfertigung verantwortlich ist und bleibt, die für den Transport der Waren von der Lieferadresse zu einem beliebigen Standort innerhalb der Republik Irland.

6.2 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist der Käufer für die Zahlung aller relevanten Einfuhrgebühren, Zölle und Tarife verantwortlich, die für die Bestellung des Käufers und die Lieferung der Waren an die Lieferadresse gelten. Wenn für die Lieferung von Waren aus den Räumlichkeiten von Accu an die Lieferadresse Einschränkungen gelten, ist der Käufer für die Einhaltung dieser Beschränkungen verantwortlich. Accu ist weder für solche Zölle oder Tarifzahlungen noch für Konsequenzen (einschließlich verspäteter Lieferung) der Nichteinhaltung der einschlägigen Beschränkungen durch den Käufer verantwortlich.

7 Rückgabe und Inspektion von Waren

7.1 Aufgrund der Gewohnheit der Waren ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren der Einfachheit halber an Accu zurückzugeben.

7.2 Der Käufer muss die Ware bei Lieferung prüfen und Accu alle offensichtlichen Schäden innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung melden.

7.3 Alle anderen Probleme mit den Waren sollten Accu unverzüglich und innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.

7.4 Für den Fall, dass der Käufer eine Bestellung bei der ersten Lieferung oder Benachrichtigung, dass die Bestellung zur Abholung bereit ist, ablehnt oder nicht abholt (einschließlich wenn der Käufer Accu falsche oder unvollständige Lieferinformationen zur Verfügung gestellt hat), hat er es versäumt, Einfuhrgebühren zu arrangieren oder zu zahlen , Zölle und Tarife, die für die Bestellung gelten oder keine anderen für die Lieferung der Waren relevanten Informationen zur Verfügung gestellt haben) Accu ist berechtigt, dem Käufer alle überschüssigen Versand-, Lager- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen, die Accu entstehen.

7.5 Wenn Waren gemäß Ziffer 7.4 an Accu zurückgesandt werden, kann Accu dem Käufer eine Rechnung ausstellen in Bezug auf: (1) etwaige Defizite zwischen den vom Käufer für die zurückgegebenen Waren gezahlten Lieferkosten und den tatsächlichen Liefer- und Versandkosten, die Accu für die Lieferung der Waren; und (2) alle Kosten, die Accu im Zusammenhang mit der Rücksendung der Waren an die Räumlichkeiten von Accu entstehen.

8 Garantie

8.1 Accu garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung (Garantiezeit):

8.1.1 in allen materiellen Aspekten der Spezifikation entsprechen; und

8.1.2 frei von Materialfehlern in Design, Material und Verarbeitung sein; und

8.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Sale of Goods Act 1979).

8.2 Vorbehaltlich Klausel 8.3, wenn:

8.2.1 der Käufer teilt Accu innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung schriftlich mit, dass einige oder alle Waren nicht der in Ziffer 8.1 festgelegten Garantie entsprechen;

8.2.2 Accu erhält eine angemessene Gelegenheit, solche Waren auf Wunsch zu prüfen; und

8.2.3 der Käufer (falls von Accu dazu aufgefordert) sendet diese Waren auf Kosten von Accu an den Geschäftsort von Accu zurück, Accu repariert oder ersetzt die mangelhaften Waren nach seiner Wahl oder erstattet den Preis der mangelhaften Ware vollständig.

8.3 Accu haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 8.1 genannten Garantie durch die Ware, wenn:

8.3.1 der Käufer nutzt diese Waren nach Mitteilung gemäß Ziffer 8.2 weiter;

8.3.2 der Mangel entsteht, weil der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Accu bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) gute Handelspraxis in Bezug auf diese nicht befolgt hat;

8.3.3 der Mangel entsteht aufgrund von Accu nach einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation;

8.3.4 der Käufer ändert oder repariert solche Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Accu;

8.3.5 der Mangel entsteht durch fairen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, übermäßige Gewalt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überanziehungen) oder abnormale Lager- oder Arbeitsbedingungen; oder

8.3.6 Die Waren unterscheiden sich von der Spezifikation aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.

8.4 Accu haftet nicht für Mängel an den Waren, die sich aus einer vom Käufer gelieferten Spezifikation ergeben.

8.5 Außer wie in dieser Klausel 8 vorgesehen, haftet Accu gegenüber dem Käufer nicht für die Nichteinhaltung der in Abschnitt 8.1 dargelegten Garantie durch die Waren.

8.6 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

8.7 Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder ersetzten Waren, die von Accu geliefert werden.

9 Datenschutz

Accu sammelt im Zuge der Bereitstellung der Waren personenbezogene Daten in Bezug auf die Vertreter des Käufers. Dies wird von Accu verwendet, um die Bestellung des Käufers zu erfüllen. Die Verwendung personenbezogener Daten zu diesem Zweck ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich, der zwischen dem Käufer und Accu geschlossen wird, sowie für Accu und das berechtigte Interesse des Käufers an der Verwaltung dieser Vereinbarung. Weitere Informationen darüber, wie Accu mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.

10 Titel und Risiko

10.1 Das Risiko in den Waren geht nach Abschluss der Lieferung oder bei Abholung der Waren durch den Käufer (soweit zutreffend) auf den Käufer über.

10.2 Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Käufer über: (i) Accu erhält die vollständige Zahlung (in bar oder freigegebenen Mitteln) für die Waren; und (ii) der Käufer die Waren weiterverkauft. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Abschnitt 10.4 angegebenen Zeitpunkt auf den Käufer über.

10.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß dieser Klausel auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer: (a) die Waren getrennt von allen anderen Waren des Käufers lagern, damit sie leicht als Eigentum von Accu identifizierbar bleiben; (b) keine Identifizierungszeichen entfernen, verunreinigen oder verdecken oder Verpackung auf oder in Bezug auf die Waren; (c) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken für ihren vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern; (d) Accu unverzüglich benachrichtigen, wenn sie einem der in den Abschnitten 14.1.3 bis 14.1.5 aufgeführten Ereignisse unterliegen; und (e) geben Accu solche Informationen in Bezug auf die Waren, die Accu von Zeit zu Zeit benötigen kann. Unbeschadet irgendetwas in dieser Klausel 10 kann der Käufer die Waren im normalen Geschäftsgang verwenden.

10.4 Vorbehaltlich der Klausel 10.5 kann der Käufer die Waren im normalen Geschäftsgang (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor Accu die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Käufer die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:

10.4.1 es tut dies als Auftraggeber und nicht als Agent von Accu; und

10.4.2 Das Eigentum an den Waren geht von Accu unmittelbar vor dem Zeitpunkt, zu dem der Weiterverkauf durch den Käufer erfolgt, auf den Käufer über.

10.5 Accu kann jederzeit, bevor das Eigentum an der Ware auf den Käufer übergeht,

10.5.1 durch schriftliche Mitteilung das Recht des Käufers gemäß Ziffer 10.4 kündigen, die Waren weiterzuverkaufen oder im normalen Geschäftsgang zu verwenden; und

10.5.2 den Käufer auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren zu liefern, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden, und wenn der Käufer dies nicht unverzüglich tut, betritt er Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in dem die Waren gelagert werden, um sie zurückzugewinnen.

11 Preis und Zahlung

11.1 Der Preis der Waren wird so sein, wie Accu dem Käufer vor der Bestellung angegeben hat.

11.2 Alle Preise werden angegeben, alle Rechnungen erhoben und alle geleisteten Zahlungen in Pfund Sterling (£), sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.

11.3 Jeder von Accu für die Waren angegebene Preis gilt nur für einen Monat (oder einen anderen Zeitraum, der auf dem Angebot von Accu angegeben oder dem Käufer anderweitig von Accu mitgeteilt wird). Danach kann der Preis variieren.

11.4 Jeder von Accu für die Waren angegebene Preis gilt nur für die angeforderten Waren (und die relevante Warenmenge), und Accu garantiert nicht, dass derselbe Preis für Waren derselben Art gilt, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Preisschwankungen von Zeit zu Zeit bestellt wurden.

11.5 Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet der Preis der Waren, die dem Käufer angeboten werden, keine Versandkosten oder Mehrwertsteuer. Die Lieferkosten entsprechen den Anweisungen des Käufers, bevor die Bestellung angenommen wird.

11.6 Die Zahlung für die Waren sowie alle anfallenden Mehrwertsteuer und Lieferkosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum von Accu fällig.

11.7 Erfolgt die Zahlung einer Rechnung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum, ist Accu berechtigt:

11.7.1 die Zahlung im Voraus der Lieferung in Bezug auf Waren verlangen, die an den Käufer geliefert werden sollen; und/oder

11.7.2 die Lieferung nicht gelieferter Waren aussetzen (wann immer bestellt und im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Käufer und Accu), bis die überfällige Zahlung erfolgt ist, ohne dem Käufer eine Haftung für Nichtlieferung oder Lieferverzögerung zu übernehmen; und/oder

11.7.3 üben seine Rechte gemäß Ziffer 14.1 aus.

11.8 Accu kann dem Käufer in Bezug auf Zahlungen, die Accu gemäß diesen Bedingungen zustehen, in Rechnung stellen. Solche Rechnungen sind vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, und die in Abschnitt 11.7 genannten Bedingungen gelten für verspätete Zahlungen.

12 Kreditkonten

12.1 Accu kann nach eigenem Ermessen einem Käufer auf Anfrage Kreditkonten anbieten.

12.2 Vollständige Einzelheiten zu den Zulassungskriterien für Kreditkonten können vom Verkaufsteam von Accu angefordert werden. Die Erfüllung dieser Zulassungskriterien garantiert jedoch nicht die Zustimmung von Accu, Kreditbedingungen anzubieten, und Accu behält sich das Recht vor, das Anbieten von Krediten aus irgendeinem Grund abzulehnen.

12.3 Zulassungskriterien für Kreditkonten können von Accu jederzeit geändert werden.

12.4 Wo ein Kreditkonto für einen Käufer eröffnet wird:

12.4.1 Accu stellt dem Käufer einmal pro Kalendermonat eine Kreditkontoübersicht und eine Rechnung aus;

12.4.2 der Käufer hat jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsausstellung zu bezahlen (es sei denn, zwischen den Parteien werden alternative Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart);

12.4.3 Wenn das Kreditkonto des Käufers das vereinbarte Kreditlimit überschreitet oder Zahlungen ausstehen, kann Accu die Bearbeitung oder Versendung von Bestellungen verweigern, die aufgegeben oder zum Versand fällig sind, bis der Guthaben des Kreditkontos ausgeglichen ist; und

12.4.4 Wenn der Käufer die in Abschnitt 11.7.2 beschriebene Aussetzung von Bestellungen umgeht oder versucht, sie zu umgehen, kann Accu das Kreditkonto ohne vorherige Ankündigung kündigen.

12.5 Accu behält sich das Recht vor, das Kreditkonto des Käufers (sofern relevant) jederzeit zu kündigen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Restbetrag des Kontos sofort nach Kündigung zu begleichen.

12.6 Die Bestimmungen von Ziffer 11 gelten für alle Beträge, die auf dem Kreditkonto des Käufers zu zahlen sind.

13 Haftungsbeschränkung

13.1 Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags wird die Haftung der Parteien in keiner Weise ausgeschlossen oder beschränkt, die rechtlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:

13.1.1 Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;

13.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;

13.1.3 Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen; oder

13.1.4 fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987.

13.2 Vorbehaltlich der Klausel 13.1 haftet Accu gegenüber dem Käufer nicht für eine der folgenden Arten von Verlusten:

13.2.1 direkter Gewinnverlust;

13.2.2 Verlust von Verkäufen oder Geschäften, Verträgen oder Chancen;

13.2.3 Verlust der erwarteten Einsparungen;

13.2.4 Verlust des erwarteten Gewinns einschließlich entgangenen Gewinns aus Verträgen;

13.2.5 Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;

13.2.6 Sachschäden;

13.2.7 Verlust oder Beschädigung des guten Willens oder des Rufs; und

13.2.8 alle besonderen, indirekten oder Folgeschäden, die jedoch verursacht wurden, einschließlich:

13.2.8.1 jeder indirekte Gewinnverlust; oder

13.2.8.2 jeder indirekte Verlust des erwarteten Gewinns; oder

13.2.8.3 jeder indirekte Verlust erwarteter Einsparungen; oder

13.2.8.4 Verlust der Verwendung von Geld oder Einnahmen; oder

13.2.8.5 alle anderen besonderen, indirekten oder Folgeschäden, und die Parteien vereinbaren, dass die in dieser Klausel 13.2 genannten Verlustkategorien unterschiedlich und abtrennbar sind.

13.3 Vorbehaltlich der Klauseln 13.1 und 13.2 darf die Gesamthaftung von Accu gegenüber dem Käufer, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Falschdarstellung, Rückerstattung oder auf andere Weise, die niedrigere von nicht überschreiten;

13.3.1 ein Betrag, der dem Wert des Ordens multipliziert mit zwei entspricht; oder

13,3,2£ 100.000.

13.4 Diese Klausel 13 überlebt die Kündigung des Vertrages.

14 Kündigung

14.1 Ohne andere ihm zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel zu beeinträchtigen, kann Accu den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er den Käufer schriftlich benachrichtigt, wenn:

14.1.1 der Käufer begeht einen wesentlichen Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist), diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung von Accu zu beheben;

14.1.2 der Käufer leistet keine Zahlung für die Waren oder die Lieferung der Waren und kann diese verspätete Zahlung nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Fälligkeitsdatum beheben;

14.1.3 der Käufer unternimmt alle Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit seinem Eintritt in die Verwaltung, die vorläufige Liquidation oder eine Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung des Lösungsmittels) und wird abgewickelt (ob freiwillig oder auf Anordnung von das Gericht, es sei denn zum Zweck einer solventiven Umstrukturierung), einen Empfänger für eines seiner Vermögenswerte ernannt hat oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ergriffen wird;

14.1.4 der Käufer suspendiert oder droht zu sperren oder stellt ein oder droht, sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Geschäfts einzustellen; oder

14.1.5 Die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert sich so stark, dass nach Ansicht der kündigenden Partei die Fähigkeit der anderen Partei, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet wurde.

14.2 Ohne andere ihm zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel zu beeinträchtigen, kann Accu die Lieferung von Waren oder alle weiteren Lieferungen von Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und Accu aussetzen, wenn der Käufer den gemäß dem Vertrag fälligen Betrag zum Fälligkeitstermin der Zahlung nicht zahlt Der Käufer unterliegt einem der in Abschnitt 14.1.2 bis Abschnitt 14.1.5 aufgeführten Ereignisse, oder Accu ist der Ansicht, dass der Käufer kurz davor steht, einem von ihnen unterworfen zu werden.

14.3 Wenn dem Käufer bekannt wird, dass ein Ereignis eingetreten ist oder Umstände vorliegen, die Accu zur Kündigung des Vertrags gemäß dieser Klausel 14 berechtigen könnten, wird er Accu unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

14.4 Die Kündigung oder der Ablauf des Vertrages hat keinerlei Auswirkungen auf die aufgelaufenen Rechte und Verbindlichkeiten von Accu bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

15 Höhere Gewalt

15.1 Eine Partei haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt verzögert oder daran gehindert wird, nachzukommen, sofern sie die andere unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt und seine erwartete Dauer informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen dieses Ereignisses zu minimieren.

15.2 Ein Ereignis höherer Gewalt bedeutet ein Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt und das naturgemäß nicht vorhersehbar gewesen wäre oder wenn es hätte vorhersehbar sein können, unvermeidlich war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob es sich um eine eigene Belegschaft oder einen Dritten handelt) rsquo; s), Ausfall von Energiequellen oder Verkehrsnetz, Taten Gottes, Pandemie, Epidemie oder ähnliche Ereignisse, Regierungsakte, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, ziviler Aufruhr, böswilliger Schaden, Unfall, Zusammenbruch von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Explosion, Einsturz von Gebäuden Bauwerke, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Verlust auf See, Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Naturkatastrophen oder extrem widrige Witterungsbedingungen oder Zahlungsausfall oder Verzögerung von Lieferanten oder Subunternehmern.

15.3 Wenn eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eine wesentliche Verpflichtung nicht erfüllen kann oder nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 14 Tagen oder insgesamt mehr als 30 Tagen in einem aufeinanderfolgenden Zeitraum von 60 Tagen zu erfüllen, kann die andere Partei Kündigen Sie den Vertrag innerhalb von 30 Tagen sofort und die Parteien werden den Vertrag innerhalb von 30 Tagen neu verhandeln, um die ursprüngliche kommerzielle Absicht so gut wie möglich zu erreichen.

16 Hinweise

16.1 Jede Mitteilung oder andere Mitteilung, die eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag an die andere Partei gibt, muss schriftlich erfolgen und per vorausbezahlter erstklassiger Post oder einem anderen Lieferservice am nächsten Arbeitstag oder per E-Mail gesendet werden.

16.2 Jede Mitteilung einer Partei unter diesen Bedingungen gilt als eingegangen:

16.2.1 wenn per vorausbezahlter erstklassiger Post oder einer anderen Lieferung am nächsten Werktag verschicktery service, am zweiten Geschäftstag nach der Veröffentlichung um 9:00 Uhr; oder

16.2.2 wenn per E-Mail gesendet, um 9:00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übertragung.

16.3 Die Bestimmungen dieser Klausel 16 gelten nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren.

17 Allgemein

17.1 Accu kann jederzeit alle oder einen seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, Hypothek verlegen, belasten, delegieren, einen Trust erklären oder auf andere Weise mit ihnen umgehen.

17.2 Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Accu keine oder alle seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, Hypotheken aufstellen, untervergeben, delegieren, einen Trust erklären oder auf andere Weise mit irgendwelchen oder allen seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag handeln.

17.3 Jede Änderung des Vertrages hat nur Wirkung, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien (oder ihren jeweiligen Bevollmächtigten) unterzeichnet wurde.

17.4 Nichts in diesen Bedingungen soll oder soll eine Partnerschaft zwischen einer der Parteien herstellen oder als Vertreter einer anderen Partei für irgendeinen Zweck angesehen werden. Keine der Parteien ist befugt, als Bevollmächtigter für die andere Partei zu fungieren oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

17.5 Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, wird die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen nicht berührt.

17.6 Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß oder Verzug. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei, ein unter diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehenen Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder schränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.

17.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, erhebt der Vertrag keine Rechte nach dem Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999, eine Vertragsdauer durchzusetzen.

17.8 Eine Person, die keine Vertragspartei ist, hat kein Recht, ihre Bedingungen durchzusetzen.

17.9 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Gründung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Die Parteien stimmen unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Gründung ergeben.

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