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Allgemeine Geschäftsbedingungen für kundenspezifische Fertigungskomponenten.

Version D (20.05.2025)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Kauf von kundenspezifisch gefertigten Komponenten.

Der Käufer wird insbesondere auf die Bestimmungen der Ziffern 4.1 und 13 hingewiesen.

1 Interpretation

1.1 In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Accu steht für Accu Limited (registriert in England und Wales mit der Firmennummer 08016434), mit Sitz in Hope Bank Works New Mill Road, Holmfirth, Huddersfield, West Yorkshire, England, HD9 6QA, und dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer GB136780105 lautet.

Werktag ein anderer Tag als ein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England, an dem die Banken in London geöffnet sind.

Käufer ist die Person oder Firma, die die Waren von Accu kauft.

Bedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Zeit zu Zeit gemäß Klausel 17.3 geändert.

Schließen Sie den Vertrag zwischen Accu und dem Käufer über die Lieferung von Waren gemäß der Bestellung und diesen Bedingungen ab.

Lieferadresse ist der Ort, an den die Waren geliefert werden sollen, wie vom Käufer in der Bestellung angegeben.

Für ein Ereignis höherer Gewalt gilt die in Klausel 15.2 angegebene Definition.

Waren, die kundenspezifisch angefertigten Waren (oder Teile davon), die dem Käufer von Accu geliefert werden, wie in der Bestellung angegeben.

Bestellen Sie die Bestellung des Käufers für die Lieferung von Waren, wie sie vom Käufer per E-Mail oder Telefon aufgegeben wurde, gemäß diesen Bedingungen und einschließlich aller zwischen Accu und dem Käufer vereinbarten Zeichnungen, Modelle oder Dokumente.

Personenbezogene Daten, Identität und Kontaktdaten von Personen wie Namen, Titel und andere Identifikatoren sowie Geschäftsadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

Spezifikation alle Spezifikationen für die Waren (einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen), die zwischen dem Käufer und Accu schriftlich vereinbart wurden.

Website Die Handelswebsite von Accu unter www.accu.co.uk.

1.2 In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

1.2.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine juristische Person ohne eigene Rechtspersönlichkeit (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht);

1.2.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zugelassene Bevollmächtigte ein;

1.2.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche gesetzliche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift schließt alle untergeordneten Gesetze ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser Rechtsvorschrift in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung erlassen wurden;

1.2.4 Jede durch die Begriffe eingeleitete Phrase, einschließlich, insbesondereBeispiel“ oder ein ähnlicher Ausdruck, ist als Veranschaulichung zu verstehen und darf den Sinn der Wörter, die diesen Begriffen vorausgehen, nicht einschränken; und

1.2.5 Eine Bezugnahme auf Schriftlichkeit oder Schriftlichkeit schließt E-Mail mit ein.

2 Vertragsgrundlagen und Auftragserteilung

2.1 Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten diese Bedingungen für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer durchzusetzen oder zu integrieren versucht oder die durch Gesetze, Handelsbräuche, Gepflogenheiten oder Geschäftsregeln impliziert sind.

2.2 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Accu und dem Käufer über die Lieferung der Waren dar.

2.3 Der Käufer muss eine erste Anfrage für den Kauf von Waren über die Website, telefonisch oder per E-Mail stellen. Accu prüft die Anfrage und setzt sich mit dem Käufer in Verbindung, um die Anforderungen des Käufers zu besprechen oder um zu bestätigen, dass es in der Lage ist, die Anfrage des Käufers zu erfüllen. Die erste Anfrage des Käufers stellt keine Bestellung dar.

2.4 Sobald Accu bestätigt hat, dass es in der Lage ist, die Anfrage des Käufers zu erfüllen, kann der Käufer vorbehaltlich der Vereinbarung der Spezifikationen für die Waren bestätigen, dass er fortfahren und eine Bestellung für die Waren aufgeben möchte.

2.5 Jede Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Bestellung (einschließlich der Spezifikation und aller an Accu übermittelten Zeichnungen, Modelle und Dokumente) vollständig und korrekt ist, bevor sie aufgegeben wird.

2.6 Nach Erhalt einer Bestellung sendet Accu dem Käufer eine Auftragsbestätigungs-E-Mail mit einer Bestätigung der Bestelldetails des Käufers (Auftragsbestätigung). Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn Accu die Auftragsbestätigung an den Käufer sendet. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.

2.7 Beim Versand der Waren oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren zur Abholung bereitgestellt werden, sendet Accu dem Käufer die Rechnung von Accu für die Waren und eine Konformitätsbescheinigung für die Waren (falls zutreffend).

2.8 Wenn Accu aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den Käufer mit den Waren zu beliefern, wird Accu den Käufer darüber per E-Mail oder Telefon informieren und die Bestellung des Käufers nicht bearbeiten. Wenn der Käufer die Waren bereits bezahlt hat, erstattet Accu dem Käufer den vollen Betrag einschließlich der in Rechnung gestellten Versandkosten so schnell wie möglich.

2.9 Diese Bedingungen werden nur in englischer Sprache verfasst.

2.10 Da die unter diesen Bedingungen bestellten Waren so hergestellt werden, dass sie den maßgeschneiderten oder kundenspezifischen Anforderungen des Käufers entsprechen, kann der Käufer seine Bestellung zu keinem Zeitpunkt stornieren oder die Waren zurücksenden, nachdem Accu seine Auftragsbestätigung ausgestellt hat.

3 Waren

3.1 Accu behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren nur vorzunehmen, wenn diese Änderung unbedingt erforderlich ist, um den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Standards zu entsprechen.

3.2 Durch den Kauf von Waren bei Accu erklärt sich der Käufer damit einverstanden und bestätigt, dass der Import, das Eigentum oder die Verwendung der Waren durch keine geltenden Gesetze in dem Land verboten sind, in dem die Waren verwendet oder in das sie geliefert werden.

3.3 Accu garantiert nicht, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie verwenden möchte.

3.4 Vor der Bestellung muss sich der Käufer davon überzeugen, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind, für den er die Waren verwenden möchte, und dass die Waren alle für diesen Zweck erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

3.5 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass keine Waren zur Verwendung in oder in Verbindung mit einem Produkt gekauft werden sollten, das nach den Gesetzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit, in der das Produkt verwendet wird, rechtswidrig ist.

4 Entschädigung

4.1 Der Käufer stellt Accu von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinnen, Reputationsverlust und allen Zinsen, Strafen sowie rechtlichen und anderen angemessenen beruflichen Kosten und Ausgaben) frei, die Accu im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen Accu wegen einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Spezifikation, Zeichnungen oder Dokumente des Käufers. Diese Klausel 4.1 gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

4.2 Vor der Bestellung muss sich der Käufer davon überzeugen, dass alle relevanten Designs und/oder Zeichnungen, die Accu vorgelegt werden müssen, keine Rechte Dritter verletzen. Accu behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls es Grund zu der Annahme hat oder vermutet, dass die Entwürfe, Zeichnungen oder die Spezifikation des Käufers solche Rechte Dritter verletzen.

5 Lieferung

5.1 Zum Zeitpunkt der Bestellung gibt der Käufer an, ob die Waren an die Lieferadresse geliefert oder vom Käufer bei Accu abgeholt werden sollen (sofern die Abholung zum Zeitpunkt der Bestellung möglich ist).

5.2 Wenn sich der Käufer für die Lieferung der Waren entscheidet:

5.2.1 Accu benennt den von Accu benannten Kurier mit der Lieferung der Waren an die Lieferadresse;

5.2.2 der Käufer muss alle Vorkehrungen treffen, um die Waren bei Lieferung entgegenzunehmen; und

5.2.3 Die Lieferung muss bei Ankunft der Waren an der Lieferadresse abgeschlossen sein.

5.3 Wenn sich der Käufer für die Abholung der Waren entscheidet:

5.3.1 Ein Abholdatum muss von Accu zu dem Zeitpunkt angegeben werden, an dem die Waren bereit sind; und

5.3.2 Die Lieferung ist bei Abholung der Waren durch den Käufer abgeschlossen.

5.4 Accu behält sich das Recht vor, eine Bestellung jederzeit abzulehnen (oder eine aufgegebene Bestellung (oder einen Teil davon) zu stornieren), und zwar aus beliebigem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

5.4.1 wenn die Lieferung einer Bestellung in ein Land oder eine Gerichtsbarkeit angefordert wird, in das eine Lieferung nicht möglich ist;

5.4.2 wenn die im Rahmen der Bestellung herzustellenden Waren unerschwinglich schwierig oder physisch unmöglich herzustellen sind;

5.4.3 wenn es einen unvorhergesehenen Mangel an Materialien gibt, die zur Erfüllung der Bestellung erforderlich sind; oder

5.4.4 wenn eine Bestellung an eine Lieferadresse geliefert werden soll, an die Accu oder die von ihm benannten Kuriere zum Zeitpunkt der Bestellung nicht liefern.

5.5 Für den Fall, dass gemäß Klausel 5.4 eine Bestellung (oder ein Teil davon) nach ihrer Aufgabe abgelehnt oder storniert wird, erstattet Accu dem Käufer alle Beträge, die der Käufer für die Bestellung (oder die entsprechenden stornierten Waren) bezahlt hat.

5.6 Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von entscheidender Bedeutung.

5.7 Accu stellt sicher, dass jeder Lieferung der Waren ein Lieferschein beigefügt ist, auf dem das Datum der Bestellung sowie die Art und Menge der Waren angegeben sind, oder stellt sicher, dass der entsprechende Lieferschein dem Käufer vor oder zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

5.8 Accu kann die Bestellung in Raten liefern. Für den Fall, dass Accu zustimmt, jede Rate separat in Rechnung zu stellen, stellt jede Rate einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Rate berechtigen den Käufer nicht, eine andere Rate zu stornieren.

5.9 Accu haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren oder Leistungsausfälle, die auf Folgendes zurückzuführen sind:

5.9.1 das Versäumnis des Käufers, Accu (oder dem von ihm benannten Kurier) angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Informationen zur Verfügung zu stellen;

5.9.2 das Versäumnis des Käufers, die für die Bestellung des Käufers geltenden Einfuhrgebühren, Zölle und Zölle zu vereinbaren oder zu zahlen; oder

5.9.3 ein Ereignis höherer Gewalt.

5.10 Wenn Accu aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, die Waren zu liefern, oder wenn der Käufer die Lieferung nicht annimmt, ist Accu berechtigt, die Waren so lange einzulagern, bis die Lieferung erfolgen kann, und der Käufer haftet für alle mit einer solchen Lagerung verbundenen Kosten.

5.11 Wenn Accu die Waren nicht liefert, kann es nach seiner Wahl:

5.11.1 dem Käufer eine Ersatzbestellung zukommen lassen; oder

5.11.2 dem Käufer den Preis der Bestellung erstatten,

und die Haftung von Accu in Bezug auf eine solche Nichtlieferung beschränkt sich auf die Rückerstattung des Preises der jeweiligen Bestellung, falls keine Ersatzbestellung bereitgestellt wird.

6 Import von Waren

6.1 Für den Fall, dass sich die Lieferadresse für eine Bestellung in Nordirland befindet, erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die volle Verantwortung für die Zollabfertigung trägt und zu jeder Zeit bleibt, die für den Weitertransport der Waren von der Lieferadresse an einen beliebigen Ort in der Republik Irland erforderlich ist.

6.2 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist der Käufer für die Zahlung aller relevanten Einfuhrgebühren, Zölle und Tarife verantwortlich, die für die Bestellung des Käufers und die Lieferung der Waren an die Lieferadresse gelten. Wenn für die Lieferung von Waren von den Räumlichkeiten von Accu an die Lieferadresse Einschränkungen gelten, ist der Käufer für die Einhaltung dieser Einschränkungen verantwortlich. Accu ist weder für solche Zölle oder Zollzahlungen noch für die Folgen (einschließlich verspäteter Lieferung) verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung der entsprechenden Beschränkungen durch den Käufer ergeben.

7 Rückgabe und Prüfung von Waren

7.1 Aufgrund des üblichen Charakters der Waren ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren der Einfachheit halber an Accu zurückzugeben.

7.2 Der Käufer muss die Waren bei der Lieferung prüfen und Accu alle offensichtlichen Schäden innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung melden.

7.3 Alle anderen Probleme mit den Waren sollten Accu unverzüglich und innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.

7.4 Für den Fall, dass der Käufer die Abholung oder Annahme einer Bestellung bei der ersten Lieferung oder Mitteilung, dass die Bestellung zur Abholung bereit ist, verweigert oder versäumt (auch wenn der Käufer Accu falsche oder unvollständige Lieferinformationen zur Verfügung gestellt hat, die für die Bestellung geltenden Einfuhrgebühren, Zölle und Tarife nicht vereinbart oder bezahlt hat oder keine anderen für die Lieferung der Waren relevanten Informationen bereitgestellt hat), ist Accu berechtigt, dem Käufer alle zusätzlichen Versand-, Lager- und Versandkosten in Rechnung zu stellen. Bearbeitungsgebühren, die Accu entstehen.

7.5 Wenn Waren gemäß Klausel 7.4 an Accu zurückgesendet werden, kann Accu dem Käufer eine Rechnung ausstellen in Bezug auf: (1) jegliche Differenz zwischen den vom Käufer für die zurückgesandten Waren gezahlten Lieferkosten und den tatsächlichen Liefer- und Versandkosten, die Accu für die Lieferung der Waren entstanden sind; und (2) alle Kosten, die Accu im Zusammenhang mit der Rücksendung der Waren an die Geschäftsräume von Accu entstehen.

(8) Garantie

8.1 Accu garantiert, dass die Waren bei der Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung (Garantiezeit):

8.1.1 in allen wesentlichen Belangen der Spezifikation entsprechen; und

8.1.2 frei von Materialfehlern in Konstruktion, Material und Verarbeitung sein; und

8.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Gesetzes über den Verkauf von Waren von 1979).

8.2 Vorbehaltlich Klausel 8.3, wenn:

8.2.1 Der Käufer teilt Accu innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung schriftlich mit, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 8.1 festgelegten Garantie entsprechen;

8.2.2 Accu wird auf Anfrage eine angemessene Gelegenheit eingeräumt, diese Waren zu untersuchen; und

8.2.3 Der Käufer (falls von Accu dazu aufgefordert) sendet diese Waren auf Kosten von Accu an den Geschäftssitz von Accu zurück. Accu repariert oder ersetzt die defekten Waren nach eigenem Ermessen oder erstattet den vollen Preis der defekten Waren.

8.3 Accu haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 8.1 festgelegten Garantie durch die Waren, wenn:

8.3.1 der Käufer nutzt diese Waren nach vorheriger Ankündigung gemäß Klausel 8.2 weiter;

8.3.2 der Mangel ist darauf zurückzuführen, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Accu in Bezug auf die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die diesbezüglich üblichen Geschäftspraktiken nicht befolgt hat;

8.3.3 der Mangel ist darauf zurückzuführen, dass Accu eine vom Käufer vorgelegte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat;

8.3.4 der Käufer ändert oder repariert diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Accu;

8.3.5 der Mangel ist auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch, übermäßige Krafteinwirkung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überdrehmoment) oder ungewöhnliche Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen; oder

8.3.6 Die Waren weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von der Spezifikation ab.

8.3.7 Der Käufer wurde über einen Mangel informiert und nimmt die mangelhafte Ware unter Vorbehalt an.

8.4 Accu haftet nicht für Mängel an der Ware, die sich aus einer vom Käufer bereitgestellten Spezifikation ergeben.

8.5 Sofern in dieser Klausel 8 nichts anderes bestimmt ist, haftet Accu gegenüber dem Käufer nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 8.1 festgelegten Garantie durch die Waren.

8.6 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act von 1979 enthaltenen Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.

8.7 Diese Bedingungen gelten für alle von Accu gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.

9 Datenschutz

Accu erhebt im Zuge der Lieferung der Waren personenbezogene Daten der Vertreter des Käufers. Dies wird von Accu verwendet, um die Bestellung des Käufers zu erfüllen. Die Verwendung personenbezogener Daten zu diesem Zweck ist für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Käufer und Accu sowie für die berechtigten Interessen von Accu und des Käufers an der Verwaltung dieser Vereinbarung erforderlich. Weitere Informationen darüber, wie Accu mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Accu.

10 Titel und Risiko

10.1 Das Risiko in Bezug auf die Waren geht mit Abschluss der Lieferung oder bei Abholung der Waren durch den Käufer (falls zutreffend) auf den Käufer über.

10.2 Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Käufer über, je nachdem, was zuerst eintritt: (i) Accu erhält die vollständige Zahlung (in bar oder in ausgezahltem Guthaben) für die Waren; und (ii) der Käufer verkauft die Waren weiter. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Klausel 10.4 genannten Zeitpunkt auf den Käufer über.

10.3 Bis das Eigentum an den Waren gemäß dieser Klausel auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer: (a) die Waren getrennt von allen anderen Waren des Käufers lagern, sodass sie ohne Weiteres als Eigentum von Accu erkennbar sind; (b) keine Identifikationszeichen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken; (c) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Datum zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern der Lieferung; (d) Accu unverzüglich benachrichtigen, wenn eines der in den Abschnitten 14.1.3 bis 14.1.5 aufgeführten Ereignisse eintritt; und (e) Accu die Informationen über die Waren zur Verfügung stellen, die Accu von Zeit zu Zeit benötigt. Ungeachtet der Bestimmungen in dieser Klausel 10 darf der Käufer die Waren im normalen Geschäftsverkehr verwenden.

10.4 Vorbehaltlich der Klausel 10.5 kann der Käufer die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder verwenden, bevor Accu die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Käufer die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:

10.4.1 er tut dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter von Accu; und

10.4.2 Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Käufer von Accu auf den Käufer über.

10.5 Accu kann jederzeit, bevor das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht:

10.5.1 das Recht des Käufers gemäß Klausel 10.4, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, durch schriftliche Mitteilung kündigen; und

10.5.2 vom Käufer die Lieferung aller in seinem Besitz befindlichen Waren zu verlangen, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, und wenn der Käufer dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Käufers oder Dritter, in denen die Waren aufbewahrt werden, zu betreten, um sie zurückzugewinnen.

1.1 Preis und Bezahlung

11.1 Der Preis der Waren entspricht dem Preis, den Accu dem Käufer vor der Bestellung angegeben hat.

11.2 Alle Preise, alle Rechnungen und alle geleisteten Zahlungen werden in Pfund Sterling (£) angegeben, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist.

11.3 Jeder von Accu für die Waren angegebene Preis ist nur für einen Monat gültig (oder für einen anderen Zeitraum, der im Angebot von Accu angegeben oder dem Käufer auf andere Weise von Accu mitgeteilt wird). Danach kann der Preis variieren.

11.4 Jeder von Accu für die Waren angegebene Preis gilt nur für die angeforderten Waren (und die entsprechende Warenmenge), und Accu garantiert nicht, dass derselbe Preis für Waren desselben Typs gilt, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von Preisschwankungen von Zeit zu Zeit bestellt werden.

11.5 Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet der dem Käufer angegebene Preis der Waren keine Versandkosten oder Mehrwertsteuer. Die Versandkosten werden dem Käufer vor Annahme der Bestellung mitgeteilt.

11.6 Die Zahlung der Waren sowie alle anfallenden Mehrwertsteuer- und Versandkosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats fällig, in dem die Rechnung von Accu ausgestellt wurde.

11.7 Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum erfolgt, ist Accu berechtigt:

11.7.1 für alle Waren, die an den Käufer geliefert werden sollen, eine Zahlung vor der Lieferung zu verlangen; und/oder

11.7.2 die Lieferung nicht gelieferter Waren (wann immer sie bestellt wurden und im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Käufer und Accu) aussetzen, bis die überfällige Zahlung erfolgt ist, ohne dass dem Käufer gegenüber irgendeine Haftung für Nichtlieferung oder Lieferverzögerung entsteht; und/oder

11.7.3 ihre Rechte gemäß Klausel 14.1 ausüben.

11.8 Accu kann dem Käufer alle Zahlungen, die Accu gemäß diesen Bedingungen geschuldet sind, in Rechnung stellen. Solche Rechnungen sind vom Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats zu zahlen, in dem die Rechnung von Accu ausgestellt wurde, und für jede verspätete Zahlung gelten die in Klausel 11.7 festgelegten Bedingungen.

1.2 Kreditkonten

12.1 Accu kann einem Käufer nach eigenem Ermessen auf Anfrage Kreditkonten anbieten.

12.2 Vollständige Informationen zu den Zulassungskriterien für Kreditkonten können beim Verkaufsteam von Accu angefordert werden. Die Erfüllung dieser Zulassungskriterien garantiert jedoch nicht, dass Accu damit einverstanden ist, Kreditbedingungen anzubieten, und Accu behält sich das Recht vor, Kredite aus irgendeinem Grund abzulehnen.

12.3 Die Zulassungskriterien für ein Kreditkonto können von Accu jederzeit geändert werden.

12.4 Wenn ein Kreditkonto für einen Käufer eröffnet wird:

12.4.1 Accu stellt dem Käufer einmal pro Kalendermonat eine Übersicht über das Kreditkonto und eine Rechnung aus;

12.4.2 Der Käufer zahlt jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich alternative Zahlungsbedingungen);

12.4.3 wenn das Kreditkonto des Käufers das vereinbarte Kreditlimit überschreitet oder Zahlungen ausstehen, kann Accu die Bearbeitung oder den Versand einer Bestellung verweigern, die aufgegeben wurde oder zum Versand fällig ist, bis das Guthaben auf dem Kreditkonto beglichen ist; und

12.4.4 wenn der Käufer die in Klausel 11.7.2 beschriebene Aussetzung von Bestellungen umgeht oder versucht, sie zu umgehen, kann Accu das Kreditkonto ohne vorherige Ankündigung kündigen.

12.5 Accu behält sich das Recht vor, das Kreditkonto des Käufers (falls zutreffend) jederzeit zu kündigen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Restbetrag des Kontos sofort nach der Kündigung zu begleichen.

12.6 Die Bestimmungen von Klausel 11 gelten für alle Beträge, die auf das Kreditkonto des Käufers zu zahlen sind.

13 Haftungsbeschränkung

13.1 Ungeachtet anderer Bestimmungen des Vertrags darf die Haftung der Parteien in keiner Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:

13.1.1 Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit;

13.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;

13.1.3 Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bedingungen; oder

13.1.4 fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act von 1987.

13.2 Vorbehaltlich der Klausel 13.1 haftet Accu gegenüber dem Käufer nicht für eine der folgenden Arten von Verlusten:

13.2.1 direkter Gewinnverlust;

13.2.2 Verlust von Umsätzen oder Geschäften, Verträgen oder Geschäftschancen;

13.2.3 Verlust erwarteter Ersparnisse;

13.2.4 Verlust des erwarteten Gewinns, einschließlich des Verlusts von Gewinnen aus Verträgen;

13.2.5 Nutzungsverlust oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen;

13.2.6 Sachschäden;

13.2.7 Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts oder des Rufs; und

13.2.8 alle besonderen, indirekten oder Folgeschäden, wie auch immer sie verursacht wurden, einschließlich:

13.2.8.1 jeder indirekte Gewinnverlust; oder

13.2.8.2 jeder indirekte Verlust des erwarteten Gewinns; oder

13.2.8.3 jeder indirekte Verlust erwarteter Einsparungen; oder

13.2.8.4 Verlust der Verwendung von Geld oder Einnahmen; oder

13.2.8.5 alle anderen besonderen, indirekten oder Folgeschäden, und die Parteien vereinbaren, dass die in dieser Klausel 13.2 genannten Schadenskategorien getrennt und abtrennbar sind.

13.3 Vorbehaltlich der Klauseln 13.1 und 13.2 übersteigt die Gesamthaftung von Accu gegenüber dem Käufer, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Verletzung gesetzlicher Pflichten, Falschdarstellung, Rückerstattung oder auf andere Weise handelt, nicht den niedrigeren Wert von;

13.3.1 ein Betrag, der dem Wert der Bestellung multipliziert mit zwei entspricht; oder

13,3,2£ 100.000.

13.4 Diese Klausel 13 gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.

14 Kündigung

14.1 Unbeschadet aller anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel kann Accu den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem es den Käufer schriftlich benachrichtigt, wenn:

14.1.1 der Käufer eine wesentliche Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung durch Accu behebt;

14.1.2 der Käufer versäumt es, die Waren zu bezahlen oder die Waren zu liefern, und versäumt es, diese verspätete Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Fälligkeitsdatum zu beheben;

14.1.3 der Käufer ergreift alle Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eröffnung der Verwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer zahlungskräftigen Umstrukturierung), der Liquidation (freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn, es handelt sich um eine solvente Restrukturierung), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für seine Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder wenn die Handlung in einem anderen Land erfolgt, in Verbindung mit einer analogen ein Verfahren in der jeweiligen Gerichtsbarkeit;

14.1.4 der Käufer sein Geschäft aussetzt oder mit einer Aussetzung droht oder einstellt oder droht, seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einzustellen; oder

14.1.5 Die finanzielle Lage des Käufers verschlechtert sich in einem solchen Ausmaß, dass nach Ansicht der kündigenden Partei die Fähigkeit der anderen Partei, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen nachzukommen, gefährdet ist.

14.2 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Accu zur Verfügung stehen, kann Accu die Lieferung von Waren oder alle weiteren Lieferungen von Waren gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Käufer und Accu aussetzen, wenn der Käufer einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag für die Zahlung bezahlt, der Käufer einem der in Klausel 14.1.2 bis Klausel 14.1.5 aufgeführten Ereignisse ausgesetzt wird oder Accu vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Käufer im Begriff ist, einem dieser Ereignisse zu unterliegen.

14.3 Erhält der Käufer Kenntnis davon, dass ein Ereignis eingetreten ist oder Umstände vorliegen, die Accu zur Kündigung des Vertrags gemäß dieser Klausel 14 berechtigen könnten, hat er Accu unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

14.4 Die Kündigung oder der Ablauf des Vertrags hat keinen Einfluss auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Rechte und Verbindlichkeiten von Accu.

1.5 Höhere Gewalt

15.1 Eine Partei haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt verzögert oder daran gehindert hat, sie zu erfüllen, sofern sie die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen dieses Ereignisses zu minimieren.

15.2 Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis, das sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entzieht und aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder wenn es vorhersehbar war, unvermeidlich war, darunter Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob es sich um ihre eigene Belegschaft oder die eines Dritten handelt), Ausfall von Energiequellen oder Transportnetzen, höhere Gewalt, Pandemie, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Regierungshandlungen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Unruhen, Unruhen. böswillige Beschädigung, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Explosion, Einsturz von Bauwerken, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Verlust auf See, Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Naturkatastrophen oder extrem widrige Wetterbedingungen oder Ausfall oder Verzögerung von Lieferanten oder Subunternehmern.

15.3 Wenn eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist oder sein wird, eine wesentliche Verpflichtung zu erfüllen, oder wenn sie ihre Verpflichtungen für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 14 Tagen oder insgesamt mehr als 30 Tagen in einem aufeinanderfolgenden Zeitraum von 60 Tagen verzögert oder daran gehindert wird, kann die andere Partei den Vertrag innerhalb von 30 Tagen mit sofortiger Ankündigung kündigen und die Parteien müssen den Vertrag innerhalb von 30 Tagen neu aushandeln, um so nah wie möglich die ursprüngliche kommerzielle Absicht.

16 Hinweise

16.1 Jede Mitteilung oder andere Mitteilung einer Partei an die andere im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und per vorfrankierter erstklassiger Post oder einem anderen Lieferdienst am nächsten Werktag oder per E-Mail gesendet werden.

16.2 Jede Mitteilung einer Partei gemäß diesen Bedingungen gilt als eingegangen:

16.2.1 wenn der Versand per vorausbezahlter Post erster Klasse oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag erfolgt, um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Absendung; oder

16.2.2 bei Versand per E-Mail um 9:00 Uhr am nächsten Werktag nach der Übertragung.

16.3 Die Bestimmungen dieser Klausel 16 gelten nicht für Mitteilungen in Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren.

17 Allgemein

17.1 Accu kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch erklären oder auf andere Weise mit ihnen umgehen.

17.2 Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Accu keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch erklären oder auf andere Weise mit ihnen umgehen.

17.3 Jede Änderung des Vertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien (oder ihren jeweiligen bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wurde.

17.4 Nichts in diesen Bedingungen ist dazu bestimmt, eine Partnerschaft zwischen einer der Parteien zu begründen, noch darf eine Partei zu irgendeinem Zweck als Vertreter einer anderen Partei angesehen werden. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei zu handeln oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

17.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen davon unberührt.

17.6 Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf spätere Verstöße oder Versäumnisse. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in diesen Bedingungen oder gesetzlich festgelegtes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder schränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels ein. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.

17.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act von 1999 zur Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags.

17.8 Eine Person, die keine Vertragspartei ist, hat kein Recht, seine Bedingungen durchzusetzen.

17.9 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben.

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